DER HANNIBALKOMPLEX
Dokumentarisches Theater

Doch ist mit dem Auffliegen Hannibals die Gefahr durch ein rechtsextremes Netz in den deutschen Sicherheitsbehörden gebannt? Oder war das nur die Spitze des Eisbergs?
Drei Schauspielerinnen erzählen die Geschichte des toxisch-männlichen Hannibal-Komplexes, erstellen eine Chronologie der Geschehnisse und stellen Fragen, auf die es keine einfachen Antworten gibt. Ein Drahtseilakt zwischen Unterhaltung und Aufarbeitung von Beweisen'.
Eine Produktion des nö theater in Kooperation mit dem Polittbüro.
Kulturzentrum KASCH
Bergstr. 2, Achim
15.11.2023
19.00 Uhr
Eintritt: 20,00 € / Ermäßigt 10 €
Reservierungen können direkt beim KASCH erfolgen.
Verantwortlich/Veranstalter: WABE e.V., Holzmarkt 15, 27283 Verden
Das „nö theater
Das „nö theater“ entwickelt seit über 10 Jahren Theaterstücke, die ihren Fokus auf unbeleuchtete Aspekt gesellschaftlicher Verhältnisse richten. Es sind Stücke, die unterhaltsam, anregend und notwendig sind. An Themen, die eine kritische Betrachtung verdienen, mangelt es nicht.
Grundlage dieser Arbeit ist eine tiefgehende Recherche, in die möglichst alle Beteiligten umfassend involviert sind. Es werden Interviews geführt, Orte besucht, Expert*innen befragt und aus diesen Erfahrungen jeweils eine spezielle theatrale und ästhetische Form entwickelt. Das „nö theater“ ist dafür bekannt, in jeder seiner Arbeiten einen aktuellen Bezug zu schaffen. Dabei war es häufig das erste Ensemble, das sich mit bestimmten Themen im Theaterkontext auseinandergesetzt hat. Wie zum Beispiel dem rechtsextremen Hannibal-Netzwerk oder dem NSU-Komplex. Um die Aktualität zu wahren, werden gegenwärtige Ereignisse und Entwicklungen fortwährend in die Werke eingearbeitet. Mit Produktionssitz in Köln sind die Stücke immer darauf ausgerichtet, an den verschiedensten Häusern und Spielorten im deutschsprachigen Theaterraum aufgeführt werden zu können. In den letzten Jahren gastierte das „nö theater“ mit über 500 Aufführungen in mehr als 50 Städten.
Einlassvorbehalt:
Für Menschen, die einen Ort suchen, an dem sie ihre rassistischen, sexistischen, homophoben oder anderweitig menschenverachtenden Ansichten verbreiten können, ist bei der Veranstaltung kein Platz.
Die Veranstalter:innen behalten sich gemäß § 6 Versammlungsgesetz vor, den Teilnehmer:innenkreis der Veranstaltung einzuschränken und von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, sexistisch, nationalistische, militaristische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Kommentare
31.10.2023
17:33 Uhr
29.10.2023
14:31 Uhr
Hallo,
Bei dem Lesen der Ankündigung zur interessanten Veranstaltung am 15. November in KASchBin ich über eine Formulierung in dem im unteren Teil des Textes enthaltenen Einlass-Vorbehalt gestolpert, die meines Erachtens so sprachlich und inhaltlich schlicht falsch und fehlerhaft ist: dort ist Im zweiten Absatz von Personen die Rede die… In der VergangenheitRuhig durch… militärische… Äußerungen in Erscheinung getreten sind…
Was ist eine „militärische Äußerung“? Ist irgendeine Stellungnahme zum Militär im Allgemeinen, zur Bundeswehr im Besonderen oder zu kriegerischen Konflikten (zum Beispiel Ukraine) Ausschlusskriterium für die Teilnahme an Veranstaltungen? Das ist mit Sicherheit nicht gemeint gewesen, sondern wohl das Wort: „militaristische“ Äußerungen.
Mit freundlichem Gruß
Lieber Axel Schulte,
vielen Dank für den Hinweis. Da ist uns ein Fehler unterlaufen, den wir inzwischen korrigiert haben.
Das WABE-Team