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Reichsfluchtsteuer und Judenvermögensabgabe


Mit dem Instrument der bereits 1931 erhobenen und ab 1933 wesentlich verschärften Reichsfluchtsteuer gelang es der nationalsozialistischen Finanzverwaltung, bis Kriegsende etwa 941 Millionen Reichsmark, mehr als 90 Prozent davon von Juden und politisch verfolgten Emigranten, einzuziehen.
Ein weiteres Mittel, sich mit "legalen, gesetzgeberischen Mitteln" des jüdischen Vermögens zu bemächtigen, war die 1938 beschlossene "Judenvermögensabgabe". Hier verlangte der Staat von den Juden eine "Sühneleistung" von 1 Milliarde Reichsmark.
Wer das Land "freiwillig" oder durch Deportation verließ, verlor die deutsche Staatsbürgerschaft und damit sein gesamtes Vermögen., sofern es nicht unter Abschlägen von bis zu 96 % vorher ins Ausland transferiert werden konnte.
Andrea Kampen vom Finanzamt Nordenham befasst sich seit über zehn Jahren mit der nationalsozialistischen Steuerverwaltung und präsentierte ihre auf umfangreichen Recherchen beruhende Ausstellung im Jahre 2019 auch in Verden.

Veranstalter

Dokumentationszentrum Verden im 20. Jahrhundert e.V.

Datum

Donnerstag, 30. September 2021

Uhrzeit

18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Ort

Historisches Museum Domherrenhaus